..gibt aktuelle Infos über die gängigen Blitzer - ob stationär oder mobil.
Der Schwerpunkt der Blitzermanntipps richtet sich aus auf den Raum
Rottenburg Tübingen und die dortigen Besonderheiten der Blitzerei.
Blitzermann.de gibt auch Tipps für das Verhalten in Bußgeldverfahren.
Hinter dem Blitzermann steht der Fachanwalt für Verkehrsrecht und
ADAC Vertragsanwalt für Rottenburg am Neckar Peter Schmarsli -
mit über 25 Jahren Erfahrung in Verkehrsbußgeldsachen...
...und er kümmert sich auch um die Fälle des Diesel Abgasskandals
und zwar schon seit 2017. Mit Ausnahme der VW Euro 5 Fälle ist es
auch im Jahr 2024 nicht zu spät, gegen Ihren Autohersteller zu klagen.
Im Gegenteil : Der europäische Gerichtshof setzt Signale beim "Thermofenster".
Der BGH legt nach und erfindet den "kleinen Schadenersatz" beim Diesel.
Nicht zu fassen: Handyblitzer erkennen Handys durch künstliche Intelligenz (KI)
In den Niederlanden werden schon seit Ende 2020 die neuen Handy-Blitzer mit wachsender Begeisterung der Bussgeldbehörden eingesetzt. Zuvor hatte die neue Technologie eine einjährige Testphase durchlaufen.
Die Handy-Blitzer verwenden eine Spezialkamera. Diese fotografiert von schräg oben in ein vorbeifahrendes Fahrzeug hinein. Die dabei erfassten Daten werden dann von einer künstlichen Intelligenz überprüft.
Die KI kann dabei erfassen, ob der Fahrer etwas in der Hand hält oder ob sich ein Gegenstand auf seinem Oberschenkel befindet. Die KI ermittelt dabei ob der Gegenstand ein elektronisches Gerät ist. Das meldet sie dann dem Beamten.
Im nächsten Schritt sichtet der Polizeibeamte die Aufnahmen. Stellt sich dabei heraus, dass es sich nicht um ein verbotenes elektronisches Gerät handelt, wird die Aufnahme umgehend gelöscht.
Handelt es sich allerdings tatsächlich um ein Handy am Steuer, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Seit kurzem läuft hier auch in Deutschland ein Modellversuch. Das System funktioniert im Prinzip genauso. Nur muss hier Sorge getragen werden, dass der Fahrer identifiziert wird, denn bei uns ist der Handyverstoss ein Fahrerverstoss und kein Halterverstoss. Ausserdem soll eine Software in Erprobung sein, die einen Handyverstoss auch auf Blitzerphotos anlässlich von Abstands- und Geschwindigkeitsverstössen erkennen kann. "Schöne" neue Welt !
Reform des Bußgeldrechts zum 9. November 2021
Seit dem 9. November 2021 gibt es einen neuen Bußgeldkatalog. Zunächst zu dem was alle schreiben: Ja, fast alle Bußgeldtatbestände werden erheblich teurer. Das ist aber nicht das eigentliche Problem. Viel schlimmer ist, dass es einige neue Bußgeldtatbestände gibt, die jetzt teilweise in systemwidriger Art zu Punkte Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg führen können.
So gibt jetzt unzulässiges Parken auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen einen Punkt. Verbotswidriges Nutzen des Seitenstreifens gibt 75,00 € und einen Punkt. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung bringt 80 € und einen Punkt ein. Parken in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen bringt 100 € und einen Punkt. Parken auf Gehwegen mit Behinderung bringt 70 € und einen Punkt ein. Ebenso gibt es für reines Halten in zweiter Reihe mit Behinderung jetzt 70 € und einen Punkt. Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr hat 70 € und einen Punkt zur Folge wenn jemand behindert wird.
Die neuen Verkehrsmittel wie E Scooter finden ihre Berücksichtigung in der Punkte Tabelle. So gibt es hier bei einem Rotlichtverstoß 60 € Bußgeld und einen Punkt. Für einen Alkoholverstoß mit E Scootern(0,5 Promille Grenze) gibt es sogar zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot (wie beim Pkw)
Am schlimmsten trifft es den Güterkraftverkehr: künftig muss mit Lkw über 3,5 t mit Schrittgeschwindigkeit rechts abgebogen werden. Wird schneller abgebogen, so gibt es einen Bußgeldbescheid mit 70 € und einen Punkt. Die teilweise recht unlogischen und widersprüchlichen Regelungen können hier nicht vollständig wiedergegeben werden. Deswegen folgender Rat des Blitzermannes: Bitte alle Bußgeldbescheide Zeile für Zeile insgesamt durchlesen. Die Frage ob Sie Punkte bekommen steht immer hinten, manchmal auf der Rückseite. Gegen jeden einzelnen Bußgeldbescheid, der einen Punkt bringt, den es früher nicht gab sollte man vorgehen.Der Blitzermann vertirtt Sie hier gern und unermüdlich.
Fiat Multijet Diesel Dieselmotoren
Ein Teil der Dieselmotoren, die Fiat in seinem Modell Ducato seit 2017 verbaut hat dürfte Abgasskandal betroffen sein. Es wird berichtet, dass hier eine Abschalt- Einrichtung verbaut ist, die besonders perfide funktionieren soll: Hier wird nicht der Prüfstandlauf erkannt, sondern unterstellt, dass ein solcher Prüfstandlauf also z.B. die ASU max. 22 Minuten dauert. Dementsprechend regelt wohl nach 23 Minuten ein Timer die Abgasreinigung herunter. Es gibt erste Klagen und auch schon einige Urteile von Landgerichten gegen Fiat. Wichtig ist zu wissen dass FIAT einen Rechtsnachfolger hat, den es zu verklagen gilt. Das ist die Stellantis Europe S.p.A.
Wer Fiat oder FCA verklagt, verklagt aktuell den Falschen, was ärgerlich wäre.
VW eA 288 Motor
VW macht jetzt offensiv Werbung damit, mit Klagen beim eA 288 Motor würden sich nur Anwälte bereichern. 99 % der Klagen würden die Anwälte verlieren. Man werde wettbewerbsrechtlich gegen solche Anwälte vorgehen. Das stimmt so in
keiner Weise. Richtig ist allerdings, dass beim eA 288 Motor noch keine BGH Entscheidung vorliegt. Dementsprechend sind anders als beim Vorgängermotor eA 189 die Aussichten unklar. Allerdings gibt es ein Urteil des EuGH vom 17.12.2020, das VW gar nicht gefallen kann. Weder der VW Vorstand noch die Klägeranwälte können im Moment wissen, wie der BGH entscheiden wird. Auch ich weiss es selbstverständlich nicht. Aber es ist sicher kein Fehler, wenn eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht und den Rechtstreit finanziert, diesen auch zu führen. Wir beraten und klagen nach wie vor deswegen weiter auch in eA 288 Fällen. Wir machen nur nicht so vollmundige Versprechungen wie manche Internetanwälte. Die sind im Moment genau so unangemessen wie die Behauptungen des VW Konzerns, man sei chancenlos. Ausserdem dürfte auch die neue Entscheidung des BGH vom 26.06.23 VIa ZR 335//21 eine erhebliche Rolle spielen. Nach diesem Urteil kann es Schadenersatz von 5 bis 15% des Kaufpreises auch ohne Vorliegen von
Arglist geben, Verstösse gegen Eu Abgasvorschriften können ausreichen.
Blitzermann Nachricht des Monats Juli 2020:
Durch einen Zitierfehler sind jetzt nicht nur die neuen Fahrverbote, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 nichtig. Hiervon nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.
Einige Bundesländer haben bereits reagiert und weisen die Behörden an, den alten Bußgeldkatalog für noch offene Verfahren anzuwenden. Eine klare, bundesweit einheitliche Linie ist allerdings nicht in Sicht: Brandenburg zahlt als erstes Bundesland sogar bei rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zu viel gezahlte Bußgelder zurück. Hessen kündigt online die Einstellung der Verfahren an, während Betroffene in vielen anderen Bundesländern leer ausgehen.
Chaos herrscht auch bei Fahrverboten: Während Bayern Führerscheine von Amts wegen zurückgibt, wenn nur noch nach dem geänderten Recht ein Fahrverbot verhängt wurde, verweisen andere Länder auf den Rechtsweg. Damit machen sie es nicht nur den Betroffenen schwerer, sondern belasten auch die Amtsgerichte zusätzlich.
Der Blitzermann rät: Aktuell sollte gegen JEDEN punktebewehrten Bußgeldbescheid
Einspruch eingelegt werden.
Blitzermann Nachricht des Monats April 2020
Bußgeldkatalog 2020 - Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, wurden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Die Änderungen stehen zum Teil in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Bußgeldreform der StVO vom 28. April 2020 verspricht neue Verkehrsregeln und höhere Bußgelder. Beispielsweise wird das Parken in zweiter Reihe teurer und bei Missachtung von Rettungsgassen drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie 1 Monat Fahrverbot. Weitere Änderungen sind z. B. ein neuer Mindestabstand beim Überholen, extra ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge, das Parken auf der Fahrbahn für E-Fahrzeuge, die Einrichtung von Fahrradzonen, ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und die Einführung neuer Verkehrsschilder. Das wichtigste aber sind die neuen Fahrverbotsgrenzen: 21 km/innerorts und 26 km/h aussenorts (kein Aprilscherz).
Februar 2019
Mercedes C Klasse OM 626 EURO 6 im Abgasskandal
Es ist im Februar 2019 mal kein Blitzerfall, der die Nachricht des Monats
liefert, sondern ein sensationelles Dieselabgasskandal Urteil, jetzt gegen den Daimler: Landgericht Stuttgart vom 17.01.2019 (23 O 180/18)
Geklagt hatte ein C Klasse Käufer mit 2.0 Diesel Motor, der
2017 eine C-Klasse mit einem OM 626 Motor Euro 6
als Gebrauchtwagen zum Preis von Euro 27500 gekauft hatte. Das Fahrzeug war von einer Rückrufaktion des KBA betroffen.
Das Landgericht hat den Daimler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Kilometerentschädigung verurteilt und dem Kläger 25107,61 Euro zugesprochen. Das Fahrzeug war mit einer Abschaltvorrichtung
ausgerüstet, die -so der Kläger- wohl nur zwischen 20 und 30 Grad Celsius Aussentemparatur die Stick-
oxyd Reinigung durchgeführt habe und ansonsten erheblich zu hohe Stickoxydwerte zugelassen habe. Ausserdem habe das Fahrzeug ähnlich wie VW eine Schaltung gehabt, die den Ausstoss von NOX nur im NEFZ
Zyklus optimiert habe.
Das Sensationelle an diesem Urteil ist die Ähnlichkeit zu den allseits bekannten VW Urteilen. Es gibt jetzt endlich die Handhabe, Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen für die Rückabwicklung
von Daimler Käufen auch gegen
den Hersteller zu erwirken und solche Klagen erfolgversprechend einzureichen.
Ergänzung vom 7.1.2021:
Es gibt zwar inzwischen eine grössere Zahl von OLG Urteilen, die in der Überdehnung des Thermofensters keine sittenwidrige Schädigung des Kunden sehen. Dem entgegen steht alledings ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.12.2020.
Ausserdem wird für Ende März 2021 ein Urteil des Bundesgerichtshofes erwartet. Es ist zwar nicht zwingend, dass der BGH genauso entscheidet wie der EuGH. Aber unwahrscheinlich ist dies nicht.
Wer einen Euro 6 Diesel hat, sollte dementsprechend wenn er im Moment noch das Klagerisiko scheut, die Nachrichten über Dieselurteile des BGH sehr genau verfolgen.
Auch 2021 bleibt beim Abgasskandal ein spannendes Jahr.
19. Januar 2019
Erster Section Control Blitzer "Section Control" in
Deutschland hat seinen regulären Betrieb aufgenommen
Auf der Bundesstraße 6 in Laatzen bei Hannover kommt ab Montag das erste Langstreckenradar Deutschlands zum Einsatz. Das teilte das niedersächsische SMI
mit. Über einen Abschnitt von zwei Kilometern Länge misst das Gerät demnach die durchschnittliche Geschwindigkeit der Autofahrer. Im Gegensatz zu herkömmlichen Blitzern, deren Standorte häufig bekannt sind, erfasst die neue Radaranlage das gefahrene Tempo nicht an einer Stelle. Das Gerät misst über längere Strecke
die Durchschschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge. Section Control wird seit
Jahren sehr "erfolgreich" in Östererich und Frankreich eingesetzt. Es ist damit
zu rechnen dass die Methode in Deutschland in nächster Zeit häufiger sein wird.
10. Dezember 2018
LED LIcht am Auto irritiert Einseitensensor ES 3.0
Offenbar hat der ES 3.0 Blitzer mit LED seine Schwierigkeiten, Wie Auto-Bild
im ersten Dezemberheft 2018 berichtet hat, mehren sich Hinweise darauf,
dass LED Licht am Auto Fehlmesssungen beim ES 3.0 auslösen kann. Es gibt
inzwischen einige Gutachten, die den Zusammenhang zwischen gepulstem LED
Licht am Auto und Fehlmessungen mit dem Einseitensensor ES 3.0 bestätigen.
Der Blitzermann bleibt am Thema dran und achtet künftig bei Bussgeldsachen
stets darauf, ob der PKW des Mandanten schon mit LED Licht ausgestattet ist.
28. November 2018
Der "Bullenbank" Blitzer B 27 bei Walddorfhäslach
Seit dem Sommer 2018 gibt es auf der Bundesstrasse 27 Höhe Walddorfhäslach
Gemarkung "Bullenbank" einen hübschen Stationärblitzer der Marke Traffistar S 350
in beide Fahrtrichtungen. Über 240 000 mal hat dieser seit seiner Einrichtung geblitzt
und wird damit zur Falle nicht nur für die armen Geblitzten, sondern auch für die Bußgeldbehörde und das Amtsgericht Reutlingen. Dort wird man nämlich der Blitzerfalle nicht mehr Herr und tappt in die Verjährungsfalle.Dies, weil die Verjährung nun einmal eintritt, wenn der Betroffene nicht innerhalb von 3 Monaten ab der Tat wenigstens ein Anhörungsschreiben bekommt. Viele wissen aber nicht, dass auch die Abgabe der
Sache an das Amtsgericht einer recht kurzen Verjährung unterliegt; nämlich 6 Monate
ab der Zustellung des Bussgeldbescheides. Das weiss aber der Blitzermann!
Es ist dementsprechend sehr lohnend, bei den "Bullenbank" Fällen undbedingt
Einspruch einzulegen. Die Chance, durch Verjährungseintritt aus der Sache rauszukommen ist bei dieser Blitzerlocation im Vergleich zu anderen
rekordverdächtig hoch. Das ist auch deswegen begrüssenswert weil auf Höhe
"Bullenbank" monatelang eine sehr fragwürdige Geschwindigkeitsbegrenzung auf
60 km/h galt, die wegen einer auch fragwürdigen Baustelle dort eingerichtet war.
________________________________________________________________
ältere aber noch lesenswerte Nachrichten des Monats:
OLG Stuttgart 1. Strafsenat Urteil vom 7.04.2017
Selbstbezichtigung im Bußgeldverfahren ist nun doch
nicht strafbar (AZ 1 Ws 42/17)
Anders als der 2. Strafsenat des OLG Stuttgart ( siehe unten) weist jetzt der
1. Strafsenat darauf hin, dass es nicht strafbar sein kann wenn man sich einen Zeugenanhörungsbogen schnappt, einträgt "Ich wars" und nach drei Monaten
einem dann einfällt dass es doch jemand ander war, gegen dens dann
verjährt ist. Das ist deswegen nie "falsche Verdächtigung" gewesen, weil der
Tatbestand des § 164 StGB erfordert, dass man jemand anderen und nicht
sich selbst verdächtigt. Gut ist dass das jetzt im Gegensatz zum 2. Strafsenat
wenigstens der 1. Strafsenat beim OLG Stuttgart die Sache so sieht wie sie ist.
Trotzdem kann zu der Vorgehensweise, einem anderen den Zeugenfragebogen
zur vorläufigen Selbstbezichtigung zu geben nach wie vor nicht geraten werden.
Poliscan und das Amtsgericht Mannheim AZ 21 OWi 509Js
35740/15
vom 29.11.2016
Das AG Mannheim war schon 2006 bei der "Amtseinführung" von Poliscan kämpferisch. Damals
stellte die Stadt Mannheim für Monate die stationären Poliscan Blitzer ab. Jetzt zeigte das AG
Mannheim Poliscan endlich mal wieder seine Krallen: Nachdem Gutachter B in einem Bußgeld
Verfahren herausbrachte,dass Poliscan nicht in allen Messungen so genau ist wie die PTB annnahm hat es in einem langen Beschluß ein Bußgeldverfahren eingestellt mit der Begründung dass Poliscannicht
in jedem Fall zwingend und immerwährend ein sogen. standardisiertes Messverfahren sein muss.Es bleibt zu hoffen, dass auch die Oberlandesgerichte nachziehen.
BGH erlaubt wieder Parallelvollstreckung von 2 Fahrverboten
Das OLG Hamm hat dem BGH die Frage vorgelegt, ob bei zwei Ordnungswidrigkeiten,
die in Tatmehrheit zueinander stehen eine Parallelvollstreckung von zwei Fahrverboten möglich sein soll. Der BGH hat die Frage am 16.12.2015 beantwortet und in einem 9 seitigen Beschluss endlich klargestellt, dass sogar aus verfassungsrechtlicher Sicht
geboten sei ein einheitliche Fahrverbot zu verhängen und nicht -wie es überwiegendes Brauchtum lange war- zweit Fahrverbote quasi hintereinanderzuhängen. Sinn und Zweck des § 25 StVG und eine verfassungskonforme Auslegung des § 20 OwiG würden eine Verhängung nur eines einheitliche Fahrverbotes zwingend fordern (AZ 4 StR 227/15).
Der Blitzerrmann meint: Das ist dogmatisch richtig und volksnah. Bravo BGH !
Section Control läuft ab 1.01.2016 jetzt doch an
Niedersachsens Pilotversuch mit einem Geschwindigkeitsüberwachung, bei der abschnittsweise gemessen wird, verzögerte sich zunächst , weil das Zulassungsverfahren und die Datenschutz-Überprüfung noch nicht abgeschlossen waren. Statt wie ursprünglich geplant im Herbst 2015 wird die Anlage auf der Bundesstraße 6 bei Hannover jetzt ab Anfang Januar 2016 laufen.
Als erstes Bundesland testet Niedersachsen damit einen Strecken-Radar, bei dem das Tempo der Autofahrer über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird auf einem drei Kilometer langen Abschnitt der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen. Während des 18-monatigen Tests sollen Schilder auf die Überwachung hinweisen. In Österreich und Holland gibt es das System Section Control bereits seit Jahren.
1.Oktober 2015 Das OLG Stuttgart und die falsche Verdächtigung
Erst jetzt wurde ein Urteil des OLG Stuttgart veröffentlicht, das schon am
23.07.2015 gefällt wurde ( 2Ss 94/15 ). Danach begeht ein Geblitzter, der den Zeugenanhörungsbogen weiterreicht, damit ein anderer sich als Täter darin
einträgt eine falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und derjenige
der sich selbst als Täter einträgt leistet Beihilfe an der Tat. Der Geblitzte wurde
im konkreten Fall zu 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt und der Ausfüller des
Bogens zu immerhin 40 Tagesätzen wegen Beihilfe. Zwar hat der Blitzermann
schon immer von solchen "Gefälligkeiten" im Freundes- und Verwandtenkreis
abgeraten. Er wäre aber eher nicht darauf gekommen daß es hier zu strafrecht-
lichen Verurteilungen kommen könnte. Denn der Ausfüller beschuldigt niemanden
"anderen". So bedarf es der Konstruktion der mittelbaren Täterschaft damit
der Geblitzte, der ja eigentlich nichts tut außer den Bogen liegenzulassen und
zu hoffen, dass der andere sich selbst bezichtigt die Tat begehen kann. Denn
damit erst kann der Ausfüller, der nicht Täter ist von ihm -dem Geblitzten-
verdächtigt werden. Dadurch erst ist der Verdächtigte Ausfüller dann
"ein anderer" im Sinne des § 164 StGB so dass der Geblitzte die Tat begeht.
Ziemlich konstruiert. Aber es hilft kein Lamentieren. Das OLG Stuttgart
hat sein Urteil sehr sorgfältig begründet und es ist deswegen dringend noch
vehementer davon abzuraten als bisher irgendwelche dritten Personen zu bitten
einen Zeugenfragebogen auszufüllen und sich selbst einer Bußgeldtat zu
bezichtigen !
1. Mai 2015 Rückblick auf ein Jahr Reform des Punktesystems
Genau vor einem Jahr wurde die Verkehrssünderkartei komplett durchreformiert.
Statt 18 Punkten reichen seit Mai 2015 acht neue Punkte aus, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Die Bundesregierung und einige Automobilclubs meinen, das neue System habe die Situation der Punktesünder nicht verschlechtert. Der Blitzermann meint wie viele andere Experten, daß es nach dem neuen System einfacher ist, die Punktegrenze
zu überschreiten. In einem Teilbereich gibt die Statistik dem Blitzermann jetzt schon
recht: Im Jahr 2013 und in den Vorjahren nahmen je fast 18 000 Punktesünder an
Punkteabbauseminaren teil,wo sie nach altem Recht 2 oder 4 Punkte abbauen
konnten. In den ersten 11 Monaten nach der Reform nahmen nur noch 1100 Verkehrssünder an einem Punkteabbauseminar teil, mit dem bei erheblich höheren Kosten als früher (mindestens 400 Euro) nur noch ein Punkt abgebaut werden kann.
Der ADAC fordert deswegen eine Reform der Reform zumindest soweit, dass durch
ein Abbauseminar zwei Punkte abgebaut werden müssen. Der Blitzermann schließt
sich dieser Mindestforderung an. Seit der Reform haben i.Ü. 3500 Verkehrssünder
durch Erreichen von 8 Punkten ihre Fahrerlaubnis verloren.